· Fachbeitrag · Ruhestörung
Klavierspiel im Mietshaus: Was der Künstler darf und was nicht
| Eine mietvertragliche Bestimmung, die es einem Mieter erlaubt, täglich bis zu fünf Stunden Klavier zu spielen, bezweckt in erster Linie, Unterlassungsansprüche der Mitbewohner auszuschließen, die sich durch das Klavierspiel gestört fühlen (LG Saarbrücken 17.7.15, 10 S 203/14, Abruf-Nr. 145835 ). |
Eine solche Regelung beinhaltet nicht spiegelbildlich die Befugnis des Mieters, die übrigen Mitbewohner des Hauses in ihrem eigenem Wohnverhalten zu beschränken, um ihm ein möglichst ungestörtes Klavierspiel zu ermöglichen.
Die Grenze zur vertragswidrigen Lärmentwicklung wird aber überschritten, wenn unter Verstoß gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zielgerichtet Lärm verursacht wird, der allein dem Zweck dient, den Mieter am Klavierspiel zu hindern
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