20.09.2016 · Fachbeitrag · Ruhestörung
Lärmimmission durch Baustelle auf dem Nachbargrundstück
| Die Miete für eine Wohnung, die nach dem Einzug des Mieters von erheblichen Bauimmissionen eines Nachbargrundstücks (Lärm, Staub und Erschütterungen nicht nur wochentags, sondern zeitweise auch am Wochenende) betroffen ist, ist für die Dauer der Baumaßnahmen gemindert. |
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