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  • 20.09.2019 · Nachricht · Schadenersatz

    Ersatz von Maklergebühren bei unberechtigter Eigenbedarfskündigung

    | Ein Mieter kann bei einer unberechtigten Eigenbedarfskündigung vom Vermieter Schadenersatz verlangen. Eine solche hat das AG Brandenburg bejaht: Der Vermieter hatte eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen, weil er die Wohnung für einen Hausmeister benötige, die Wohnung aber letztlich nicht an den Hausmeister vermietet (AG Brandenburg 31.7.19, 31 C 131/18, Abruf-Nr. 211150 ). |