· Fachbeitrag · Schimmelbildung
Hinweispflicht des Vermieters bei Einbau von Isolierglasfenstern
| Beim Einbau von dichtschließenden Isolierglasfenstern besteht immer eine Gefahr der Schimmelbildung. Deshalb muss er den Mieter auf den erhöhten Heiz- und Lüftungsbedarf hinweisen. |
Versäumt der Vermieter dies, ist er - und nicht der Mieter - für den Schimmelbefall verantwortlich. Der Mieter kann dann die Miete mindern. Ohne konkreten Hinweis ist ein Mieter nur zum zweimaligen Stoßlüften für jeweils 10 Minuten am Tag verpflichtet (LG Gießen 2.4.14, 1 S 199/13, Abruf-Nr. 143026).
Quelle: Ausgabe 11 / 2014 | Seite 184 | ID 42942893