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  • 20.10.2016 · Fachbeitrag · Staffelmietvereinbarung

    Mieter kann sich bei zeitweiligem Verzicht auf Ansprüche nicht auf Formunwirksamkeit berufen

    | Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist das Berufen auf einen Schriftformverstoß durch den Mieter gemäß § 242 BGB treuwidrig, wenn der Verstoß auf einer nachträglichen Änderung des Vertrags beruht, die einseitig ihn begünstigt (BGH 25.11.15, XII ZR 114/14, Abruf-Nr. 182762). |