· Fachbeitrag · Störung des Hausfriedens
Auch schuldunfähigem Mieter kann fristlos gekündigt werden
| Bei massiven Störungen des Hausfriedens kann auch einem unter Betreuung stehenden, schuldunfähigen Mieter fristlos gekündigt werden (AG Hannover 24.2.14, 406 C 8685/13, Abruf-Nr. 143025 ). |
Quelle: Ausgabe 11 / 2014 | Seite 184 | ID 43000424