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  • 21.01.2015 · Fachbeitrag · Störung des Hausfriedens

    Ordentliche Kündigung wegen Geruchsbelästigung

    | Ein zur ordentlichen Kündigung berechtigendes Interesse gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist gegeben, wenn der Mieter den Hausfrieden in massiver Weise gestört hat. |