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  • 17.12.2014 · Fachbeitrag · Tierhaltung

    Nicht mehr als ein Hund pro Wohnung

    | Hat der Vermieter mündlich die Haltung eines Hundes zugestanden, ist der Mieter berechtigt, einen Hund in der Wohnung zu halten. Die Haltung von mehr als einem Hund in einer Mietwohnung entspricht nicht mehr dem normalen Mietgebrauch. |