Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 19.02.2016 · Fachbeitrag · Tod des Mieters

    Fortsetzung des Mietvertrags mit Mitbewohner

    | Nach dem Tod eines Mieters kann die Person, die mit diesem einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt hat, gemäß § 563 Abs. 2 S. 3 BGB in den Mietvertrag eintreten. |