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  • 02.01.2023 · Nachricht · Untermiete

    Zurechnung rechtwidrigen Verhaltens des Untermieters

    | Ein Mieter muss sich das rechtswidrige Verhalten seines Untermieters zurechnen lassen – auch bei Verwirklichung eines Straftatbestands, z. B. einer Unterschlagung (OLG Düsseldorf 5.7.22, I-24 U 5/21, Abruf-Nr. 232588 ). |