22.05.2018 · Nachricht · Untervermietung
Senkung der Wohnkosten kann berechtigtes Interesse sein
| Ein berechtigtes Interesse des Mieters gem. § 553 Abs. 1 S. 1 BGB an einer Untervermietung kann auch vorliegen, wenn der Mieter wegen wirtschaftlicher Bedürftigkeit durch die Untervermietung die Wohnkosten signifikant senken will (LG Berlin 11.4.18, 66 S 275/17, Abruf-Nr. 201227 ). |
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