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  • 15.10.2015 · Fachbeitrag · Unwirksame Klausel

    Mieter muss keine Mieterwechselpauschale an Hausverwaltung zahlen

    | Muss ein Mieter nach einer Mietvertragsklausel eine Mieterwechselpauschale an die Hausverwaltung bezahlen, ist dies ein Verstoß gegen § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungsvermittlungsgesetzes (WoVermG). Zudem wird der Mieter i.S. von § 307 Abs. 1 BGB unangemessen benachteiligt. Denn die Hausverwaltung erhält bereits von dem Vermieter eine Vergütung für die Verwaltungstätigkeit (AG Münster 31.7.15, 55 C 1325/15). |