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    Ergebnisse des 3. Münchner Mietgerichtstags

    | Teure Mieten, knapper Wohnraum - seit Wochen beherrscht das Thema Mietrecht die Schlagzeilen der Medien. Nicht ohne Grund - ist doch eine bezahlbare Wohnung die Grundlage für ein vernünftiges Leben in einer Stadt. Wie aber reagieren, wenn die Mieten steigen? Oder aus Vermietersicht gesehen, wie begründe ich eine ordnungsgemäße Mieterhöhung? Diesen Fragen widmete sich der 3. Münchener Mietgerichtstag, erneut initiiert vom Amtsgericht München und dem Münchener AnwaltVerein e.V. Insbesondere der Mietspiegel, seine Vor- und Nachteile standen dabei im Mittelpunkt der Tagung. |

     

    Die Bayerische Staatsministerin der Justiz Dr. Beate Merk zeigte sich in ihrem Grußwort erfreut, dass die Bundesregierung im Entwurf zum Mietrechtsänderungsgesetz profitorientierten Gesellschaften, die den Kündigungsschutz für Mieter mit dem sog. Münchner Modell umgehen, Einhalt gebieten will. Merk: „Die von Bayern angestoßene Regelung ist richtig und wichtig. Ich werde den Mietmarkt im Hinblick auf Verdrängungsmechanismen weiter intensiv beobachten - und dafür sorgen, dass auch neue Versuche, den Kündigungsschutz zu unterlaufen, unterbunden werden!“ Die Ministerin betonte zudem die Bedeutung einer gut funktionierenden Justiz für die Rechtssuchenden auch und gerade im Bereich des Mietrechts. Merk: „Ich bin deshalb auch besonders froh über den Beschluss des Bayerischen Kabinetts zum Doppelhaushalt 2013/2014. Er beinhaltet ein gutes Ergebnis. Der Justizstandort Bayern wird gestärkt! Vor allem die vorgesehenen 80 neuen Stellen für Richter und Staatsanwälte und die 48 Stellen für Rechtspfleger werden für eine spürbare Entlastung sorgen.“

     

    Oberbürgermeister Christian Ude bezeichnete den Anstieg der Mietpreise als das größte soziale Problem der Stadt. „Es gehe dabei nicht um einige Luxuswohnungen, unerschwingliche Mietobjekte habe es immer gegeben,“ so Oberbürgermeister Ude. „Zunehmend werde aber auch bei mittleren Einkommensgruppen oder besserverdienende Familien die 50 Prozentgrenze überschritten, also mehr als 50 Prozent des Einkommens für die Miete ausgegeben. Dies sei zum einen auf das Bevölkerungswachstum zurückzuführen. Hinzukomme aber auch die „Flucht in das Betongold“, eine Auswirkung der Finanzkrise. Darauf müsse auch das Mietrecht reagieren. Zu diskutieren sei zum einen, ob die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen aufrechtzuerhalten sei. Ein Anstieg der Miete von 20 Prozent in 3 Jahren stehe in keinem Verhältnis zum Anstieg der Löhne. Ein Umwandlungsverbot von Wohnraumbeständen in Wohnungseigentum zur Vermeidung von Mietervertreibung sei erforderlich. Hier sei die Einwilligung der Kommunen als Regulativ gefragt. Ein weiteres Problem sei auch die Umlage von Wohnraumverbesserungen auf den Mieter. Natürlich wünsche sich jeder energetische Verbesserungen. Angesichts der derzeitigen Zinssituation führe aber die Möglichkeit, 11 Prozent der Kosten umzulegen, dazu, dass der Mieter durch die Mieterhöhung die Erneuerungen schon vollständig abbezahlt habe und der Vermieter immer noch die erhöhte Miete bekomme. Dieser schleichenden Enteignung der Mieterhaushalte müsse begegnet werden.“

     

    „Ich freue mich, dass der Mietgerichtstag nun schon zum dritten Male stattfindet und danke meinen Richtern für Ihren Einsatz. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten miteinander im Gespräch bleiben und dass vernünftige Lösungen gefunden werden. Am Amtsgericht München hat sich der Mietspiegel bewährt. Er führt dazu, dass die Verfahren günstiger und schneller werden. Dies dient vor allem den am Prozess Beteiligten und dem Rechtsfrieden. Bei ca. 600 Mieterhöhungsverfahren im Jahre 2011 und 274 bereits neu anhängigen Verfahren in 2012 ist ein solches Instrument von großem Vorteil. Ich freue mich schon auf weitere Diskussionen im nächsten Jahr,“ so Gerhard Zierl, Präsident des Amtsgericht München.

     

    Ursprünglich dazu gedacht, Streitigkeiten bei Mieterhöhungen zu vermeiden, steht der Mietspiegel seit seiner Neufassung weiter im Fokus der Diskussion. Einer der bekanntesten Mietrechtler Deutschlands, Richter am LG a.D. Mannheim Hubert Blank, Herausgeber des Standardkommentars Schmidt-Futterer zum Mietrecht, analysierte aus diesem Grunde Gesetzgebung und BGH-Rechtsprechung zu den im Mietspiegel festgelegten Spannen und Bandbreiten.

     

    Frau Isolde Gebele, eine auf dem Gebiet der Mieterhöhung tätige Sachverständige erläuterte die aus ihrer Sicht gegebenen Vor - und Nachteile eines Gutachtens im Verhältnis zum Mietspiegel.

     

    Nach diesen Einführungen kamen Verbände und Rechtsprechung zu Wort. Der Mietspiegel wurde äußerst kontrovers diskutiert durch Rechtsanwältin Beatrix Zurek, Vorsitzende des Mietervereins München, Rechtsanwalt Rudolf Stürzer, Vorsitzender von Haus und Grund München, Vorsitzenden Richter Hubert Fleindl am Landgericht München, Richter am Amtsgericht München Jost Emmerich sowie Rechtsanwalt Jörg Weißker.

     

    Aber auch darüber hinaus wurde das Mietrecht von verschiedenster Seite beleuchtet.

     

    Dr. Bernhard Schneider, Richter am Bundesgerichtshof, gab einen Überblick über die aktuelle Rechtssprechung des BGH zum Wohnraummietrecht, Professor Dr. Arnold Lehmann-Richter, Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin sprach über Rechtsprobleme bei Modernisierungen, insbesondere über das Verhältnis von Duldung der Modernisierung und anschließender Mieterhöhung, Vorsitzender Richter Hubert Fleindl am Landgericht München I schilderte die gerichtliche Praxis zur Eigenbedarfskündigung unter Berücksichtigung der BGH-Rechtsprechung.

     

    Quelle: Pressemitteilung des AG München

    Quelle: ID 34896770