· Fachbeitrag · Vermieterrechte
Besichtigungsrecht des Vermieters
von Assessor jur. Harald Büring, Düsseldorf
| Immer wieder kommt es vor, dass Vermieter sich davon überzeugen möchten, ob ihre Mieter ordnungsgemäß mit der Wohnung umgehen. Doch was, wenn die Mieter nicht mit der Besichtigung einverstanden sind? Es gilt der Grundsatz: Vermieter dürfen nicht ohne Weiteres die Wohnung betreten, weil Mieter unmittelbare Besitzer sind. Es kann sich aber ein Besichtigungsrecht als vertragliche Nebenpflicht nach § 242 BGB daraus ergeben, dass Vermieter die Mietsache erhalten müssen. Unter welchen Voraussetzungen ein Besichtigungsrecht besteht, ergibt sich nicht aus dem Gesetz. |
1. Besichtigung ohne Anlass
Kann der Vermieter also auch ohne einen bestimmten Anlass verlangen, dass der Mieter mit der Besichtigung einverstanden ist?
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Vermieter V. war nach einer AGB-Bestimmung des Mietvertrags berechtigt, ohne speziellen Grund eine Mietwohnung zu besichtigen. Nachdem V. unter einem Vorwand die Mietwohnung des M. aufgesucht hatte, um die Räume einer Inspektion zu unterziehen, ließ sich M. das nicht gefallen. Er verwies V. der Wohnung. Als dieser sich weigerte, trug M. ihn kurzerhand hinaus. V. kündigte ihm darauf fristlos. |
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