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  • · Fachbeitrag · Vertragsverlängerungsklausel

    Erneut: keine Verjährungsverlängerung durch AGB

    | Urteile zur Transparenz von AGB gewinnen an Bedeutung. Der BGH zeigt ‒ wie schon in MK 18, 31 (Abruf-Nr. 197990 ) ‒ am Beispiel einer Verlängerungsklausel in einem Werbevertrag, worauf bei der Prüfung zu achten ist. |

     

    Sachverhalt

    Die Klägerin schloss mit der Beklagten am 8.10.09 einen Vertrag über eine Werbefläche auf einem Jugendmobil, das einer Schule als Institution überlassen wurde. Die Bedingungen des Formularvertrags entsprechen denen in MK 18, 31. Die Klägerin lud die Beklagte auf den 3.10.10 zur Teilnahme an der Fahrzeugübergabe ein. Mit Schreiben vom 2.9.14 wies die Klägerin darauf hin, dass sich der Vertrag um 5 Jahre verlängert habe. Die Klage auf Zahlung für die verlängerte Vertragslaufzeit scheitert in allen Instanzen.

     

    Eine Klausel zur automatischen Verlängerung eines Werbevertrags ist wegen fehlender Transparenz unwirksam, wenn bei Vertragsbeginn nicht eindeutig feststeht, bis wann die Kündigung zur Abwendung der Verlängerung spätestens ausgesprochen werden muss (Abruf-Nr. 197990).