26.06.2024 · Nachricht · Verwertungskündigung
Verwertungskündigung bei Kaufpreisabschlag über 20 %
| Bei einem Kaufpreisabschlag von 15 bis 20 % eines vermieteten gegenüber einem unvermieteten Objekt liegt ein erheblicher Nachteil vor, der den Vermieter zu einer Verwertungskündigung berechtigen kann. Wird die 20-%-Grenze überschritten, kommt es nicht (mehr) auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vermieters im Übrigen an (AG Dachau 10.5.24, 4 C 240/22, Abruf-Nr. 241884 ). Soweit ersichtlich, hat ein AG dies erstmals entschieden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig