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  • 26.06.2024 · Nachricht · Verwertungskündigung

    Verwertungskündigung bei Kaufpreisabschlag über 20 %

    | Bei einem Kaufpreisabschlag von 15 bis 20 % eines vermieteten gegenüber einem unvermieteten Objekt liegt ein erheblicher Nachteil vor, der den Vermieter zu einer Verwertungskündigung berechtigen kann. Wird die 20-%-Grenze überschritten, kommt es nicht (mehr) auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vermieters im Übrigen an (AG Dachau 10.5.24, 4 C 240/22, Abruf-Nr. 241884 ). Soweit ersichtlich, hat ein AG dies erstmals entschieden. |