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  • 31.03.2025 · Nachricht · Wasserschaden

    Wird bei einem Teilschaden der ganze Fußboden bezahlt?

    | In aller Regel zahlt eine Gebäudeversicherung nur Leitungswasserschäden. Diese entstehen z. B. bei einem Rohrbruch im Wasserleitungs- oder Heizungssystem. Nicht versichert sind etwa Wasserschäden durch Überschwemmungen oder einen Rückstau von Kanalisations- oder Regenwasser. Die Versicherungen tragen die Kosten für eine Leckageortung (die oft durch eine Spezialfirma durchgeführt werden muss), für die Trocknung und Sanierung des Gebäudes und die Reparatur der festen Installationen im Haus. Das LG Lübeck (5.6.24, 4 O 345/22, Abruf-Nr. 244014 ) musste die Frage klären, ob der Versicherer auch für Parkettschäden aufkommen muss. |