· Fachbeitrag · WEG
Gebühren für Eintrag von Sondernutzungsrechten
| Wird der Vollzug einer Teilungserklärung (hier: Zuweisung mehrerer Sondernutzungsrechte) nicht gleichzeitig beantragt, kann für jeden Antrag ein gesonderter Kostenansatz erfolgen. |
Die kostenmäßige Privilegierung nach GNotKG KV 14160 Nr. 5 setzt voraus, dass mehrere Änderungen gleichzeitig beantragt werden. Bei Antragstellung zu unterschiedlichen Zeitpunkten findet die Bestimmung keine Anwendung. Auf identische Eintragungsvoraussetzungen oder die Möglichkeit des gleichzeitigen Antragsvollzugs kommt es nicht an (OLG München 11.8.14, 34 Wx 319/04, Abruf-Nr. 143024).
Quelle: Ausgabe 11 / 2014 | Seite 183 | ID 42942895