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  • 20.04.2018 · Nachricht · WEG

    Vorbefassungsgebot unbeachtlich

    | Will ein Wohnungseigentümer ein selbstständiges Beweisverfahren durchführen, um Mängel am Gemeinschaftseigentum gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern festzustellen, braucht er sich nicht zuvor um die Einholung eines Beschlusses der WEG (Vorbefassung) bemüht zu haben (BGH 14.3.18, V ZB 131/17, Abruf-Nr. 200479 ). |