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  • 24.03.2022 · Nachricht · Wohnungseigentum

    Individuelles Beweisverfahren über Mängel am Gemeinschaftseigentum ohne Beschluss möglich

    | Ein gegen die Eigentümergemeinschaft gerichtetes selbstständiges Beweisverfahren über Mängel am Gemeinschaftseigentum setzt nicht voraus, dass sich der antragstellende Eigentümer zuvor um einen Gemeinschaftsbeschluss bemüht hat, ein Sachverständigengutachten zu den behaupteten Mängeln einzuholen (LG Baden-Baden 21.7.21, 3 T 45/21, Abruf-Nr. 227953 ). |