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  • 24.02.2015 · Fachbeitrag · Weitervermietung

    Vermietung über airbnb an Touristen ist vertragswidrig

    | Die entgeltliche Überlassung vermieteten Wohnraums an Touristen oder das öffentliche Angebot dazu – hier über „airbnb“ – ist vorbehaltlich einer Erlaubnis des Vermieters vertragswidrig und kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies gilt erst Recht, wenn die Wohnung vollständig überlassen oder zur Überlassung angeboten wird. |