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  • 20.08.2021 · Nachricht · Wohnraummiete

    Erstattung von Anwaltskosten bei Mietrückständen

    | Die Kosten der ersten Geltendmachung rückständiger Miete durch einen Rechtsanwalt gegenüber dem kalendarisch in Verzug geratenen Mieter stellen grundsätzlich keine erstattungsfähigen Rechtsverfolgungskosten dar (AG Stuttgart 21.5.21, 35 C 998/21, Abruf-Nr. 223838 ). |