· Fachbeitrag · Wohnraummiete
Insektenalarm in der Wohnung: Wer zahlt?
von Axel Wetekamp, RiAG a. D., München
| Mieter M. wendet sich entsetzt an die Hausverwaltung und teilt mit, dass in seiner Wohnung im dritten Obergeschoss nicht nur einzelne Ameisen aufgetreten seien, sondern diese sich zu einer Ameisenstraße versammelt hätten. Er sei sich hinsichtlich des Auftretens der Ameisen keiner Schuld bewusst. Er habe keine Lebensmittel offen stehen lassen und habe auch keine einzige Ameise über das Treppenhaus mit in seine Wohnung genommen. Nach Besichtigung der Situation meint der Hausmeister, der Ameisenbefall sei erheblich. Da die Wohnung des M. die einzige im Haus sei, die hiervon betroffen sei, spräche dies dafür, dass M. für das Auftreten der Ameisen verantwortlich sei. Wenig später bekommt M. Post von der Hausverwaltung. Sie teilt ihm mit, ein Fachmann sei damit beauftragt, die Ameisen zu beseitigen. Die Kosten würden M. in Rechnung gestellt. Zu Recht? |
1. Verantwortlichkeit für das Auftreten von Ungeziefer
Macht ein Mieter geltend, dass in seiner Wohnung Ungeziefer auftritt, wäre zunächst die Art des Ungeziefers zu klären, was im Fall von Ameisen unproblematisch ist. Die Frage der Verantwortlichkeit für deren Auftreten kann allerdings schwierig zu beantworten sein.
Allein die Tatsache, dass Ameisen nur in einer Wohnung auftreten, lässt noch nicht den Schluss zu, dass dieser Mieter für das Auftreten die Verantwortung trägt ‒ selbst wenn der Mieter dafür bekannt ist, dass er Müll in seiner Wohnung anhäuft („Messi“; LG München I WuM 01, 245). Im Fall von Ameisen wurde bereits durch Sachverständige festgestellt, dass die am meisten in Wohnungen auftretende Ameisenart (Pharaoameisen) vor allem in Altbauten die warmen Heizungssteigleitungen benutzt, um auch in höhere Stockwerke zu gelangen. Ein einzelner Mieter ist hier also nicht verantwortlich.
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