· Nachricht · Wohnraummiete
Legionellenbefall in anderen Wohnungen ist kein Mietmangel
| Wird in einer Nachbarwohnung eines Mietshauses eine Legionellenkonzentration von zwar über 100, aber unter 1.000 KbE je 100 ml festgestellt, besteht kein Recht zur Mietminderung. Ein Mietmangel liegt dann nicht vor (AG Langen 27.3.24, 55 C 72/23, Abruf-Nr. 242677 ). |
Die Mieter einer nicht von den Untersuchungen betroffenen Wohnung in dem Gebäudekomplex minderten ihre Miete wegen des o. g. Legionellenbefalls um 25 %. Das akzeptierte die Vermieterin nicht. Das AG gab ihr Recht. Ein Minderungsrecht bestehe nicht. Zum einen sei die Wohnung der Mieter nicht betroffen, sodass kein Mietmangel ihrer Wohnung vorliege. Zum anderen sei keine konkret gesundheitsgefährdende Legionellenkonzentration festgestellt worden. Davon sei erst bei einer Überschreitung des Grenzwerts von 1.000 KbE je 100 ml auszugehen. Erst ab diesem Wert sei eine direkte Gefahrenabwehr erforderlich, entsprechend der Handlungsanweisungen Arbeitsblatt W5051 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (vgl. § 51 TrinkwV 2023, Anlage 3 Teil II). Ein solcher Wert sei von dem Mieter in keiner der Wohnungen des Gebäudekomplexes nachgewiesen.
Weiterführende Hinweise
- Legionellen: Schon bei Gefahrbesorgnis 10 % Minderung möglich, MK 22, 145
- Beweislast bei Legionelleninfektion, MK 21, 200