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  • 22.11.2022 · Nachricht · Wohnraummiete

    Unverbindliche Quadratmeterangabe im Mietvertrag

    | Gewährleistungsansprüche wegen Flächenabweichungen scheiden aus, wenn der Mietvertrag neben einer konkreten Quadratmeterangabe den (Formular-)Zusatz enthält: „Diese Angabe dient wegen möglicher Messfehler nicht zur Festlegung des Mietgegenstands. Der räumliche Umfang der Mietsache ergibt sich vielmehr aus der Angabe der vermieteten Räume“ (LG Berlin 21.6.22, 67 S 96/22, Abruf-Nr. 232138 ). |