21.12.2022 · Nachricht · Wohnraummiete
„Wohn- und Nutzfläche“ im Vertrag umfasst auch mitvermieteten Keller
| Wird ein größerer, zur Wohnung gehörender Kellerraum mitvermietet, zählt seine Fläche zur mietvertraglich vereinbarten „Wohn- und Nutzfläche“ (LG Saarbrücken 23.6.22, 10 S 136/21, Abruf-Nr. 232586 ). |
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