19.07.2013 · Fachbeitrag · Ehewohnung
Überlassung der Wohnung an den Ehegatten nach Auszug
| Zieht der Ehegatte, der allein Mietvertragspartei ist, anlässlich der Trennung aus der Wohnung aus und überlässt sie dem anderen Ehegatten, liegt keine vertragswidrige Überlassung an einen Dritten i.S. von §§ 540, 553 BGB und damit kein Kündigungsgrund nach § 569, § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB vor. |
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