· Fachbeitrag · Heizungsgesetz
Rechtssichere WEG-Beschlüsse: Sanierungsbeschluss
von Dr. Hans Reinold Horst, RA und Syndikus-RA, Hannover/Solingen
| In unserer Sonderausgabe „Heizungsgesetz: Praktische Bezüge der Neuregelungen zum WEG-Recht“ haben wir dargestellt, wie sich das neue Recht konkret auf Eigentümergemeinschaften auswirkt ( iww.de/s10597 ). Hieran schließt der folgende Beitrag an. Beim Sanierungsbeschluss muss nämlich das oberste Prinzip sein: kein Baubeschluss ohne Kostenbeschluss. Beide Beschlüsse müssen ein Paket bilden, das nicht aufgeschnürt werden kann (Junktimbeschluss). |
Musterformulierung / Sanierungsbeschluss |
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) beschließt in Wahrnehmung ihrer Pflicht zum Heizungsumtausch in ein System zur Wärmeerzeugung unter Einsatz von mindestens 65 % erneuerbarer Energien:
Grundlagenbeschluss
Der im Folgenden niedergelegte Sanierungsbeschluss wird nur gemeinsam mit dem ebenfalls nachfolgenden Kostenbeschluss abgestimmt und beschlossen. Seine Umsetzung steht ausdrücklich unter der aufschiebenden Bedingung der Bestandskraft des nachfolgenden zugehörigen Kostenbeschlusses. Auf dieser Grundlage beschließt die GdWE:
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