· Fachbeitrag · Heizungsgesetz
Umstellung auf Zentralheizung: Rechtssichere Kostenbeschlüsse
von Dr. Hans Reinold Horst, RA und Syndikus-RA, Hannover/Solingen
| In unserer aktuellen Sonderausgabe zum Thema „Heizungsgesetz: Praktische Bezüge der Neuregelungen zum WEG-Recht“ haben wir dargestellt, wie sich das neue Recht konkret auf Eigentümergemeinschaften auswirkt ( iww.de/s10597 ). Hieran schließt der folgende Beitrag an. |
1. Rechtsgrundlage
Grundlage ist die Regelung zur Kostenverteilung in § 71n Abs. 7 GEG i. V. m. § 16 WEG. Die Kostenverteilung erfolgt grundsätzlich nach § 16 WEG. Denn der Gesetzgeber stuft den Heizungsumbau nach dem GEG als Erhaltungsmaßnahme ein. § 71n Abs. 7 GEG gilt nur für den Einbau einer Zentralheizung bei bisher bestehenden Einzelversorgungen.
2. Grundlinien
Der Inhalt von § 71n Abs. 7 GEG ist sehr komplex. Hier die Grundlinien:
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