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  • 23.01.2018 · Nachricht · Schönheitsreparaturen

    Vermieter muss nach Farbwünschen des Mieters renovieren

    | Muss der Vermieter die Schönheitsreparaturen vornehmen, muss er sich dabei grundsätzlich an den Farbwünschen des Mieters orientieren. Es sei denn, der Farbwunsch ist mit Mehrkosten verbunden oder es bestehen andere schützenswerte Vermieterinteressen (LG Berlin 23.5.17, 67 S 416/16, Abruf-Nr. 198916 ). |