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  • 06.01.2025 · Nachricht · Teilungserklärung

    Aufteilungsplan in Papierform und größer als DIN A3 zulässig

    | Dem grundbuchamtlichen Vollzug einer Teilungserklärung nach dem WEG steht nicht entgegen, dass der Aufteilungsplan nicht in elektronischer, sondern in Papierform eingereicht wurde. Wurde der Aufteilungsplan zudem in einem Format größer als DIN A3 vorgelegt, ist dies ebenfalls unschädlich (OLG München 4.9.24, 34 Wx 224/24, Abruf-Nr. 245349 ). |