· Fachbeitrag · WEG
Bauliche Veränderung von Sondernutzungsflächen
| Der teilende Eigentümer kann sich in der Teilungserklärung ermächtigen lassen, bei Verkauf von Wohnungseigentumseinheiten dem jeweiligen Erwerber das Sondernutzungsrecht an bestimmten Flächen einzuräumen und dessen Inhalt näher zu bestimmen. |
Die nach § 22 Abs. 1 WEG grundsätzlich erforderliche Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu baulichen Veränderungen ist in der Zuweisung des Sondernutzungsrechts enthalten, soweit bauliche Veränderungen Eingang in die Beschreibung des Sondernutzungsrechts gefunden haben. Dies gilt auch wenn sie nach dem Inhalt des jeweiligen Sondernutzungsrechts üblicherweise vorgenommen werden und der Wohnungseigentumsanlage dadurch kein anderes Gepräge verleihen (BGH 2.12.11, V ZR 74/11, Abruf-Nr. 120264).
Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 37 | ID 31798610