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  • 20.04.2018 · Nachricht · WEG

    Kein Schlichtungsverfahren zwischen Wohnungseigentümern

    | Streiten zwei Wohnungseigentümer, denen jeweils ein Sondernutzungsrecht an benachbarten Gartenflächen zusteht, über die Beseitigung einer an der Grenze des Sondernutzungsrechts stehenden Hecke (Grenzbepflanzung), ist es nicht erforderlich, vor Klageerhebung ein für Nachbarstreitigkeiten obligatorisches Schlichtungsverfahren durchzuführen (LG Frankfurt 15.3.18, 2-13 S 102/17, Abruf-Nr. 200681 ). |