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  • 20.10.2017 · Nachricht · WEG

    Nichtzahlung von Wohngeld: kein einzelner Schadenersatzanspruch

    | Kommt ein Wohnungseigentümer mit der Zahlung des Wohngelds in Verzug, begründet dies für einen einzelnen Wohnungseigentümer keinen Schadenersatzanspruch. Ein solcher kann gegen den säumigen Wohnungseigentümer nur von der Wohnungseigentümergemeinschaft geltend gemacht werden (BGH 10.2.17, V ZR 166/16, Abruf-Nr. 193822 ). |