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  • 24.01.2023 · Nachricht · WEG-Novelle

    Auskunft und Rechenschaft seitens des (ehemaligen) Verwalters

    | Ein Wohnungseigentümer kann nach Inkrafttreten des WEMoG gegen einen (ehemaligen) Verwalter weder Auskunft noch Rechenschaft geltend machen (LG Frankfurt a. M. 21.10.22, 2-13 S 59/22, Abruf-Nr. 233214 ). |