· Fachbeitrag · WEG-Novelle
Die Regelbeispiele des § 19 Abs. 2 WEG n. F.
von RAin Kornelia Reinke, www.schiffer.de, Bonn
| § 19 Abs. 2 WEG n. F. listet Regelbeispiele auf, damit eine ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung gewährleistet ist. Sie sind weder abschließend noch verpflichtend. Der folgende Beitrag erläutert die Einzelheiten. |
1. Änderungen zum alten Recht
§ 19 Abs. 2 WEG n. F. entspricht § 21 Abs. 5 WEG a. F., wobei folgende Änderungen vorgenommen wurden:
- Nr. 2: Der Wortlaut wurde aufgrund der Legaldefinitionen der Erhaltung in § 13 Abs. 2 WEG n. F. angepasst.
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