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  • 18.03.2021 · Nachricht · WEG-Novelle

    Wegfall der Klagebefugnis bei Beseitigungsansprüchen wegen baulicher Veränderung des Gemeinschaftseigentums

    | Der Eigentümer einer verwalterlosen Zweier-WEG ist nach der WEG-Novelle nicht berechtigt, Beseitigungsansprüche wegen baulicher Veränderung des Gemeinschaftseigentums im eigenen Namen für die Gemeinschaft geltend zu machen. Das gilt selbst dann, wenn das Verfahren bereits vor dem 1.12.20 anhängig war. Klagebefugt ist nur noch die Gemeinschaft (LG Frankfurt/Main 11.2.21, 2-13 S 46/20; Fortführung LG Frankfurt/Main 28.1.21, 2-13 S 155/19, beide Entscheidungen: Abruf-Nr. 220992 ). |