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  • 22.05.2019 · Nachricht · WEG

    Obdachlosenunterbringung ist keine Wohnnutzung

    | Werden wohnungslose Personen tageweise in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht, um eine Obdachlosigkeit zu vermeiden, ist dies in der Regel nicht als eine zu Wohnzwecken dienende Nutzung, sondern als eine heimähnliche Unterbringung anzusehen. Diese Klarstellung traf der BGH (8.3.19, V ZR 330/17, Abruf-Nr. 207990 ). |