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  • · Fachbeitrag · WEG

    Stimmverbot: Betroffener Eigentümer ist nicht stimmberechtigt

    | Nach § 25 Abs. 5 WEG ist ein Wohnungseigentümer u.a. dann nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits der anderen Wohnungseigentümer gegen ihn betrifft ( BGH 6.12.13, V ZR 85/13, Abruf-Nr. 140811 ). |

     

    PRAXISHINWEIS | § 25 Abs. 5 WEG gilt analog auch für den Wohnungseigentümer, der als Kläger einen Rechtsstreit gegen die Eigentümergemeinschaft führt, wenn es um die Willensbildung der Gemeinschaft über die zu ergreifenden verfahrensrechtlichen Maßnahmen geht.

     

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2014 | Seite 55 | ID 42579283