· Fachbeitrag · WEG
Stimmverbot: Betroffener Eigentümer ist nicht stimmberechtigt
| Nach § 25 Abs. 5 WEG ist ein Wohnungseigentümer u.a. dann nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits der anderen Wohnungseigentümer gegen ihn betrifft ( BGH 6.12.13, V ZR 85/13, Abruf-Nr. 140811 ). |
PRAXISHINWEIS | § 25 Abs. 5 WEG gilt analog auch für den Wohnungseigentümer, der als Kläger einen Rechtsstreit gegen die Eigentümergemeinschaft führt, wenn es um die Willensbildung der Gemeinschaft über die zu ergreifenden verfahrensrechtlichen Maßnahmen geht. |
Quelle: Ausgabe 04 / 2014 | Seite 55 | ID 42579283