20.08.2021 · Nachricht · WEG-Übergangsrecht
Neues zu Beschlussersetzungsklagen
| Beschlussersetzungsklagen sind nach der WEG-Reform gemäß § 44 Abs. 1 S. 2 WEG gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Was bedeutet das für ein laufendes Verfahren, in dem ein Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 8 WEG a. F. geklagt hat? |
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