21.11.2016 · Fachbeitrag · WEG
Übertragung des Sondernutzungsrechts an Pkw-Stellplatz
| Wird ein für eine Eigentumswohnung eingetragenes Sondernutzungsrecht an einem Pkw-Stellplatz auf eine andere Eigentumswohnung übertragen, ist grundbuchrechtlich das Sondernutzungsrecht von dem zunächst begünstigten Wohnungseigentum abzuschreiben und dann dem neuen Wohnungseigentum zuzuordnen. Dies hat das OLG München entschieden. |
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