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  • 21.11.2016 · Fachbeitrag · WEG

    Übertragung des Sondernutzungsrechts an Pkw-Stellplatz

    | Wird ein für eine Eigentumswohnung eingetragenes Sondernutzungsrecht an einem Pkw-Stellplatz auf eine andere Eigentumswohnung übertragen, ist grundbuchrechtlich das Sondernutzungsrecht von dem zunächst begünstigten Wohnungseigentum abzuschreiben und dann dem neuen Wohnungseigentum zuzuordnen. Dies hat das OLG München entschieden. |