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  • · Fachbeitrag · WEG

    Vorübergehende Vermietung an Asylbewerber ist zu dulden

    | Die vorübergehende Vermietung einer 80 m 2 großen Eigentumswohnung an 11 Asylbewerber muss von den übrigen Wohnungseigentümern geduldet werden (AG Traunstein 18.9.15, 319, C 1083/15). |

    Quelle: ID 43866685