· Fachbeitrag · WEG
Vorübergehende Vermietung an Asylbewerber ist zu dulden
| Die vorübergehende Vermietung einer 80 m 2 großen Eigentumswohnung an 11 Asylbewerber muss von den übrigen Wohnungseigentümern geduldet werden (AG Traunstein 18.9.15, 319, C 1083/15). |
Quelle: ID 43866685