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  • · Fachbeitrag · WEG

    Zustimmungsbedürftige Veräußerung: Wer ist ein Verwandter?

    | Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass ein Eigentümer zur Veräußerung seiner Wohnung außer an einen Verwandten der Zustimmung des Verwalters bedarf, erfasst die Ausnahme nicht die Veräußerung an eine GbR, deren Gesellschafter ausschließlich Verwandte des Veräußerers sind. |

     

    Eine GbR kann schon begrifflich nicht mit dem Veräußerer verwandt sein. Bei ihr handelt es sich - anders als bei der Gütergemeinschaft - zudem nicht nur um das Rechtsverhältnis mehrerer Erwerber, denn die GbR ist nach außen selbst rechts- und grundbuchfähig (KG 18.10.11, 1 W 566/11, Abruf-Nr. 120493).

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 38 | ID 32135030