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  • 22.10.2013 · Fachbeitrag · Winterdienst

    Nur Gehweg vor dem eigenen Grundstück muss geräumt werden

    | Zum Winterdienst verpflichtete Anlieger müssen nur auf dem Gehweg vor dem eigenen Grundstück räumen und streuen. Zu mehr sind sie nicht ­verpflichtet (VG Berlin 29.8.13, VG 1 K 366.11, Abruf-Nr. 133199 ). |