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  • 24.06.2024 · Nachricht · Wohnungseigentum

    Dach gehört zum Gemeinschaftseigentum

    | Das Dach eines Flachdachanbaus einer WEG-Anlage ist selbst dann Gemeinschaftseigentum, wenn alle darunterliegenden Räume zu einer Sondereigentumseinheit gehören. Für die Gültigkeit eines Grundlagenbeschlusses ist es nicht erforderlich, dass der Beschlussersetzungsantrag auch die inhaltliche Konkretisierung umfasst. Diese Konkretisierungen können den Eigentümern überlassen werden (LG Karlsruhe 8.3.24, 11 S 53/22, Abruf-Nr. 241885 ). |