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  • 22.10.2021 · Nachricht · Wohnungseigentum

    Eigentümergemeinschaft muss die Selbstbeteiligung aus der Gebäudeversicherung bei Leitungswasserschaden tragen

    | Der Selbstbehalt bei der Gebäudeversicherung ist bei einem Leitungswasserschaden nicht anteilig zwischen geschädigtem Sondereigentümer und ebenfalls geschädigter Eigentümergemeinschaft aufzuteilen. Die Gemeinschaft trägt ihn allein (LG Frankfurt/M. 20.5.21, 2-13 S 149/19, Abruf-Nr. 225073 ). |