20.05.2022 · Nachricht · Wohnungseigentum
Einladung zur Versammlung durch faktischen Verwalter rechtswidrig
| Erfolgt die Einladung zu einer Eigentümerversammlung durch einen Dritten, den der Verwalter umfassend mit sämtlichen Verwaltungsaufgaben betraut hat und der faktisch die Verwaltung führt, liegt eine systematische Missachtung der Regeln des WEG-Rechts vor. Die gefassten Beschlüsse sind dann, ohne dass es auf eine Kausalitätsprüfung ankommt, wegen schweren Verstoßes gegen den Kernbereich der Verwaltung für ungültig zu erklären (LG Frankfurt/M. 13.12.21, 2-13 S 75/20, n. rkr., Abruf-Nr. 228968 ). |
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