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  • 26.06.2023 · Nachricht · Wohnungseigentum

    Gaskrise: Pauschale Verdoppelung der Heizkosten im Wirtschaftsplan

    | Das AG Langen (13.1.23, 56 C 182/22, Abruf-Nr. 235709 ) hat jetzt Folgendes festgestellt: Die Eigentümergemeinschaft hat einen gewissen Spielraum, wenn sie die künftig zu zahlenden Vorschüsse festlegt. Daher kann auch die Gaskrise als Begründung einer begrenzten Anhebung der Vorschüsse herangezogen werden. Eine 100-prozentige Anhebung der Heizkostenvorschüsse ohne ausreichend fundierte Erkenntnisse dahingehend, dass tatsächlich mit einem derartigen Kostenanstieg zu rechnen ist, ist aber sachlich ungerechtfertigt. Der Beschluss der Gemeinschaft über den Wirtschaftsplan ist bezüglich der Position „Gaskosten“ ungültig, wenn wegen der Gaskrise die Vorschüsse pauschal verdoppelt werden sollen. |