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  • 21.02.2024 · Nachricht · Wohnungseigentum

    Keine Entlastung des Verwalters ohne ordnungsmäßigen Vermögensbericht

    | Hat der Verwalter keinen ordnungsmäßigen Vermögensbericht vorgelegt, entspricht ein Entlastungsbeschluss nicht ordnungsmäßiger Verwaltung. Die Jahresabrechnung mit einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung reicht nicht aus (LG Frankfurt am Main 9.11.23, 2-13 S 3/23, Abruf-Nr. 239365 ). |