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  • 22.05.2024 · Nachricht · Wohnungseigentum

    Keine Verwaltervergütung nach fristloser Kündigung

    | Legt der Verwalter eigenmächtig gegen ein Urteil Berufung ein und informiert die Eigentümer auf einer Versammlung über das laufende Berufungsverfahren trotz ausdrücklicher Nachfragen einzelner Eigentümer nicht, kann der Verwaltervertrag aus wichtigem Grund – ohne Abmahnung – gekündigt werden. Dann kann der Verwalter auch keine Vergütung mehr für die nächsten sechs Monate verlangen, so das AG Hamburg-St. Georg (10.11.23, 980a C 19/23, Abruf-Nr. 241294 ). |